Erreichbarkeit
Trotz der Pandemie sind wir uneingeschränkt für Sie da und erreichbar – der Besuch einer Anwaltskanzlei ist erlaubt. Wer auf dem Weg dorthin kontrolliert wird, muss auch nicht mitteilen, warum er eine Kanzlei aufsucht, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV): „Ob es sich um einen unaufschiebbaren Termin handelt oder nicht, wird für den Rechtssuchenden selbst häufig erst auf Grund der anwaltlichen Beratung erkennbar werden.“
Nachvollziehbar präferieren wir zurzeit möglichst direkte Kontakte zu vermeiden. Daher ist jede Kontaktaufnahme oder Mandatsaufnahme zusätzlich per E-Mail oder Fax möglich. Für diesen Fall senden Sie uns bitte eine erste Anfrage, woraufhin wir Ihnen umgehend die Unterlagen zur Mandatsaufnahme zukommen lassen und Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Telefontermine können auch weiterhin sowohl in den Abendstunden und Samstags vereinbart werden.
Unsere Arbeitsrechtskanzlei mit dem Hauptsitz Mainz und der Zweigstelle in Wiesbaden ist für Sie telefonisch
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
von 09.00 Uhr bis 14 Uhr
wie folgt erreichbar:
Büro Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 28, 55130 Mainz
Fon: 06131 - 89 24 74 0
Fax: 06131 - 89 24 74 9
Büro Wiesbaden
Sonnenberger Straße 26-28, 65193 Wiesbaden
Fon: 0611- 945 805 030
Fax: 0611- 945 805 039
Sie können beide Standorte in Mainz und Wiesbaden per E-Mail zentral erreichen über
und um einen Rückruf bitten oder uns Ihr Anliegen mitteilen. Bitte geben Sie eine Rückrufnummer oder eine vertrauenswürdige Emailadresse an. Wir melden uns umgehend.